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           Kontierung- und Erfassung der laufenden BuchführungIhre Buchführung wird nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes §6 erstellt.
 Wir arbeiten mit den Buchhaltungsprogrammen Lexware und DATEV.
 
Bearbeitung der laufenden LohnbuchhaltungWir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter und alle Meldungen an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt.
 
Überwachung der Forderungen und Verbindlichkeiten/ MahnwesenAuf Wunsch überwachen wir Ihre Forderung und mahnen Ihre Schuldner nach Ihren Vorgaben an.
 
UnternehmensberatungWir beraten Sie in allgemeinen Finanzierungs- und Liquiditätsfragen, sowie in betriebswirtschaftlicher Sicht.
 
ZahlungsverkehrÜberweisungen und Lastschriften können wir für Sie per Online-Banking erledigen.
 
SchreibserviceIhre Rechnungen und sonstige Korrespondenz schreiben und versenden wir.
 
BüroorganisationWir sortieren und ordnen Ihre Belege und Unterlagen.
 
AktenvernichtungNach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können Sie uns Ihre Unterlagen zur Vernichtung übergeben.
Die oben genannten Tätigkeiten werden im Rahmen des §6 Steuerberatungsgesetzes ordnungsgemäß durchgeführt. |